Aufgaben, die ein externer Brandschutzbeauftragter für Sie übernimmt
Brandschutzbeauftragte fungieren als zentrale Schnittstelle für sämtliche Belange des Brandschutzes im Unternehmen. Sie unterstützen die Geschäftsführung durch fachliche Beratung – sowohl im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz als auch bei organisatorischen Maßnahmen und im betrieblichen Notfallmanagement.
Diese Aufgaben können vollständig oder in einzelnen Teilprojekten übernommen werden, um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sowie die Sicherheit im Betrieb nachhaltig zu gewährleisten.

Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung

Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.